Warum ist die Ausschreibung von Stellen eigentlich so wichtig?
24. März 2020
Hat man eine Stelle an der Universität zu besetzen, sei es eine Promotionsförderstelle, eine Forschungsstelle in einem Drittmittelprojekt oder gar eine Dauerstelle, so ist man an der Gewinnung einer geeigneten Person sehr interessiert. Der Weg zur Einstellung führt über die Ausschreibung, also die öffentliche Bekanntmachung einer neuen Stelle.
In einer Ausschreibung wird die Aufgabe genau beschreiben und die Rahmenbedingungen zur Einstellung genannt. Für diesen Zweck gibt es die sogenannten Musterausschreibungen, die die Personalabteilung für verschiedene Stellenkategorien bereits erstellt hat. Diese müssen den individuellen Bedingungen angepasst werden, genügen aber bereits den rechtlichen Anforderungen und sind auch schon mit dem Personalrat abgestimmt worden. Davon abweichende Ausschreibungen müssen erst dem Personalrat vorgelegt werden.
Alle Stellen im öffentlichen Dienst müssen unter Wahrung der Bestenauslese besetzt werden. So steht es bereits im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 2). Was ist zu tun, wenn der oder die Ausschreibende bereits eine Person in seinem Umfeld kennt, die perfekt zu der Aufgabe passen würde?
Eine Möglichkeit ist dann, einen Ausschreibungsverzicht (sog. „Nichtausschreibung“) beim Personalrat zu beantragen (Antragsformular Ausschreibungsverzicht). Ein triftiger Grund für die Zustimmung zu einem solchen Antrag ist z.B. bei Promotionsförderstellen, dass der oder die Einzustellende bereits seine Masterarbeit in dem Gebiet angefertigt hat. Auch wenn der oder die Einzustellende an dem Antrag aktiv mitgearbeitet hat, der zur Bewilligung eines Forschungsprojektes und damit zu einer neuen Stelle geführt hat, wird dem Antrag regelhaft zugestimmt.
Insbesondere bei unbefristeten Stellen ist die Ausschreibung von großer Bedeutung. Diese Stellen sind dünn gesät und für viele in der Wissenschaft Tätige ist eine dauerhafte Beschäftigung auch jenseits einer Professur sehr reizvoll. Transparenz ist hier besonders wichtig und deshalb müssen diese Stellen regelhaft ausgeschrieben werden. Der Personalrat begleitet dann auch den gesamten Auswahl- und Einstellungsprozess, indem ein Mitglied an Sitzungen der Auswahlkommission teilnimmt.
https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/personalservice/personaleinstellung-weiterbeschaeftigung/wip/personalauswahl.html
Ein Sonderfall und von großer Bedeutung ist auch die sog. Entfristung, bei der ein/e Mitarbeiter*in auf einer ursprünglich befristet ausgeschriebenen Stelle nun eine Dauerstelle erhalten soll. Gerade weil es viele sogenannte Drittmittelkarrieren im Hochschulbereich gibt, kommt dieser Fall durchaus häufiger vor. Entfristungen werden meist von einem Institut oder einer Professur beantragt und können dann nach Zustimmung des Dekanats, vom Präsidenten und Kanzler genehmigt werden. Hier stimmt der Personalrat einer Entfristung nur dann zu, wenn sich der/die Stelleninhaber*in in einer Phase von 6 Jahren bei gleichem Stellenprofil bewährt hat. (Eine vorherige Promotionsstelle innerhalb dieser Zeit erfüllt demnach diese Voraussetzung nicht.)
Oft scheint auf den ersten Blick eine Ausschreibung unnötig, da es ja bereits eine potentiell bestens passende und eingearbeitete Person für die Stelle gibt. Nach unseren Erfahrungen wäre es dann jedoch nicht unbedingt sichergestellt, dass der komplette Bereich an der Auswahl beteiligt wird und dass auch alle an dieser Stelle Interessierten eine Chance erhalten, sich auf diese zu bewerben. Transparenz ist deshalb hier sehr wichtig, um nicht langfristig durch Ungerechtigkeiten den Betriebsfrieden zu gefährden. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit einer internen Ausschreibung der Stelle an der Universität. Einerseits ermöglicht dies allen anderen Beschäftigten der Universität von der Stelle zu erfahren und sich zu bewerben. Selbstverständlich muss auch in diesem Falle ein Ausschreibungstext formuliert werden und eine Auswahlkommission unter Beteiligung des Personalrats die Personalauswahl durchführen. Oftmals setzt sich in dem Verfahren der oder die langjährig auf dem Gebiet Beschäftigte durch – und das ist auch gut so. Schließlich hat er oder sie schon viel Erfahrung in der Wissenschaft gesammelt und hat meist mit viel Engagement an der Uni gearbeitet. Für die Reputation der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers und für das Standing gegenüber Kolleg*innen sowie Vorgesetzten ist es in jedem Falle zuträglich, sich in einem ordnungsgemäßen Verfahren durchgesetzt zu haben und so nach erfolgter Bestenauslese, wie im Grundgesetz gefordert, auf die Stelle gekommen zu sein.