Vereinfachendes Formular für Antrag auf Ausschreibungsverzicht
24. März 2020
Ausschreibungen von Stellen sind aus vielerlei Hinsicht wichtig: zur Wahrung der Bestenauslese lt. Grundgesetz, zur Gewährleistung von Transparenz, zum Erhalt des Betriebsfriedens etc. (s. diesbezügliche Stellungnahme des Personalrates). In begründeten Fällen ist ein Verzicht auf Ausschreibung möglich. Um den Ablauf der Beantragung und Bearbeitung enes Ausschreibungsverzichts an den Personalrat zu vereinfachen, möchten wir auf das neue Antragsformular auf Ausschreibungsverzicht hinweisen. Bitte nutzen Sie fortan dieses Formular, das sich auch digital ausfüllen lässt.
Eine Anmerkung zum allseitigen organisatorischen Mehraufwand in der COVID-19-Krise: Bitte senden Sie Ihren Antrag digital bis Montag 16:00 an die Geschäftsstelle (wipr"AT"uni-hamburg.de), dann kann er am Folgetag in der Sitzung des Personalrates bearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.