Eltern werden auf befristeter Stelle
Die Frage, ob es in einem akademischen Lebensweg einen optimalen Zeitpunkt für Kinder gibt, lässt sich nur schwer bis gar nicht und zumal nicht pauschal beantworten. Dass hingegen Promotions- und Habilitationszeiten (oder allgemeiner gesprochen: Qualifikationszeiten) gänzlich ungeeignet wären, stimmt zumindest aus vertragsrechtlicher und zeitplanerischer Sicht nicht. Besteht nämlich dafür ein Arbeitsverhältnis an unserer Universität, wird ein aus Haushaltsmitteln finanzierter Vertrag um die durch Elternschaft nicht genutzte Vertragslaufzeit (Elternzeit und ggf. Mutterschutz) verlängert. Die Universität Hamburg ging dabei sogar noch einen Schritt weiter und erlegte sich aus Gleichbehandlungsgründen eine zusätzliche Verpflichtung auf: Auch bei drittmittelfinanzierten Stellen kann die Elternzeit hinten angehängt werden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Grundlage des § 2 Abs. 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes [WissZeitVG] befristet ist (sog. Qualifizierungsbefristung, also nicht bei Befristung wegen Drittmittelfinanzierung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG, die an unserer Universität nur angewendet wird, wenn eine Qualifizierungsbefristung nicht mehr möglich oder nicht erwünscht ist). Das heißt z.B. für Promovierende auf Drittmittelstellen, deren Verträge nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet sind – an unserer Universität also die Regel –, dass die Vertragslaufzeit um die aufgrund von Elternzeit (und ggf. Mutterschutz) nicht genutzte Vertragslaufzeit verlängert wird (über die Formalitäten informiert das Familienbüro der Universität Hamburg in seinem Praxisleitfaden Mutterschutz und Elternzeit). Diese Selbstverpflichtung ist eine der Maßnahmen, die zur Auszeichnung unserer Universität mit dem Zertifikat „audit familiengerechte hochschule“ geführt haben. Die Finanzierung der Verlängerung übernimmt die Universität, sofern nicht ausreichend Restmittel aus dem Projekt bewirtschaftet werden können (bei DFG-Projekten ist grundsätzlich eine Verlängerung um die nicht genutzte Vertragslaufzeit vorgesehen). Welche Organisationsebene der Universität für die Kosten aufkommt, ist leider noch nicht zu aller Zufriedenheit geregelt. Denn die Finanzierung wird gegenwärtig vornehmlich von der Fakultät übernommen, die aber die Kosten dem betroffenen Fachbereich in Rechnung stellt. Das Finanzierungsproblem wird also „nach unten weitergereicht“, so dass etwaiger Unmut über Elternschaften auf Drittmittelstellen in den Fachbereichen entstehen und von dort in die Arbeitsgruppen hineingetragen werden kann. Wir sehen hier Verbesserungsbedarf: Elternzeit auf Drittmittelstellen sollte weder in den Fachbereichen noch in den Arbeitsbereichen als zusätzliche Belastung der jeweiligen Etats wahrgenommen werden; die vollständige Kostenübernahme durch einen zentralen Fonds würde das Konzept der familienfreundlichen Universität an dieser Stelle vervollständigen.